Steuerkanzlei Prüser
menu

Steuerkanzlei Prüser

Fachübergreifende Steuerberatung

Neustadt am Rübenberge

Steuerkanzlei Prüser

lexoffice-topkanzlei-siegel

Wir haben die Antworten für Ihre Fragen

Umfassende Berufserfahrungen erlauben eine branchenübergreifende Tätigkeit für verschiedenste Berufsgruppen, Unternehmensgrößen und Rechtsformen bzw. grenzüberschreitende steuerliche Sachverhalte nach Doppelbesteuerungsabkommen.

Zur umfassenden Lösung Ihrer Anliegen bestehen Kontakte zu Berufskammern, rechtsberatenden Fachkollegen, Notariaten und Versicherungsspezialisten.

StBin Martina Prüser

Seit 1994 im Steuerwesen und seit über 10 Jahren als Steuerberaterin, setze ich meine Erfahrungen nun ein, um Unternehmer, Existenzgrüner, Privatpersonen und Vereinen in individuellen Steuerthemen zu beraten.

Unsere Unterstützung für Sie als...

Unternehmen

keyboard_arrow_down
  • Fertigung des Jahresabschlusses nach deutschem Handels- und Steuerrecht
  • Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen
  • Erstellung der Buchführung einschl. deren betriebswirtschaftliche Auswertung
  • Fertigung von Lohnabrechnungen
  • steueroptimiertem Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung
  • Führung bzw. Aufbau einer betriebseigenen Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Gestaltung von Beteiligungs- und Beherrschungsverhältnissen sowie Unternehmensumwandlungen
  • Erledigung von Betriebsprüfungen durch Finanzverwaltung und Sozialversicherungsträger
  • Führung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsbehelfsverfahren
  • steuerlicher Vertragsprüfung
  • Bankangelegenheiten und Kapitalbeschaffung, Mezzaninefinanzierung
  • Erstellung steuerlicher Gutachten

Existenzgründer

keyboard_arrow_down

  • Erstellung des Businessplanes
  • Wahl des rechtlichen Rahmens und der Unternehmensrechtsform
  • Finanzierungsplanung
  • Erstellung von Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
  • Personalplanung
  • Aufbau der eigenen sozialen Absicherung
  • Selbstauskunft nach § 18 KWG
  • vielen weiteren Angelegenheiten, z.B.

    • Erlangung von Fördermitteln
    • Fertigung von Vertragsentwürfen und-abschlüssen über Notariate und Rechtsanwälte
    • Meldevorschriften bei Gewerbeamt, Arbeitsagentur, Finanzamt
    • Statusfeststellung der deutschen Rentenversicherung.

    Privatpersonen

    keyboard_arrow_down

  • Erstellung der Einkommensteuererklärung
  • Beantragung der sog. Nichtveranlagungsbescheinigung zur Vermeidung der Zinsabschlag- bzw. Abgeltungsteuer (ab 2009)
  • Erstellung der deutschen Einkommensteuererklärung für Personen mit Wohnsitz im Ausland unter Beachtung der Doppelbesteuerungsabkommen
  • Beratung in Schenkungs- und Erbschaftsangelegenheiten und Erstellung der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuererklärung
  • Ausstellung von Bescheinigungen für Sozialversicherungsträger, Banken etc.
  • Prüfung von Steuerbescheiden und anderer Verwaltungsakte der Finanzverwaltung
  • Führung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsbehelfsverfahren zur Wahrung Ihrer Rechte als Steuerbürger
  • Vereine

    keyboard_arrow_down

  • Hilfe bei Aufbau der Vereinsbuchhaltung oder Lohnbuchhaltung
  • Übernahme von freiwilligen Prüfungen der jährlichen Einnahmen-Ausgaben- Rechnung nach Vereinssatzung
  • Hilfe bei der regelmäßigen Prüfung der Anerkennung des Vereins als steuerbegünstigte Körperschaft durch die Finanzverwaltung
  • Honorar

    Bei der Bemessung des Honorars ist die Gebührenverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (Steuerberatergebührenverordnung - StBGebV) zu beachten. Für bestimmte Einzeltätigkeiten sind die Gebühren festgelegt, wobei der Gebührenrahmen je nach Einzelaufwand Spielräume zulässt. Daneben sieht die Gebührenverordnung für andere Tätigkeiten die Zeitgebühr vor. Für laufend auszuführende Tätigkeiten eines Auftraggebers kann auch eine Pauschalvergütung vereinbart werden. Die Steuerkanzlei Prüser verzichtet auf eine kostenintensive Ausgestaltung ihrer Kanzlei und gibt diesen Vorteil an ihre Mandantschaft weiter. Gut vorbereitete und vollständige Übergabe von Unterlagen durch den Mandanten hat direkten Einfluß auf die Bemessung der Gebühren und wird daher stets angeregt. Zeitgebühren werden in jedem Fall vorab besprochen und gemäß Leistungsnachweis abgerechnet. Auf Wunsch werden Honorarkalkulationen vor verbindlicher Auftragserteilung erstellt.

    Benötigen Sie Hilfe bei Ihrer Steuerlösung?

    Schreiben Sie uns an info@steuerkanzlei-prueser.de oder rufen Sie uns an unter +49 (0) 5032 – 95 64 77.